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| Autor: | Xtant | ||
| Datum: | 17.02.25 21:56 | ||
| Antwort auf: | Re:Wahlwerbung auf gewerblichen Flächen? von token | ||
>Und da gibt es im Kontext Wahlwerbung kein Kontingent, keine Genehmigung, kein gar nix? Nicht mal erlaubte Zeitfenster? Heißt, Elon könnte rein theoretisch alle Hotspots für kommerzielle Plakatwerbung mit AfD zukleistern und das wäre rechtlich kein Problem? >Das kann ja irgendwie nicht sein, bzw. würde mich dann wundern warum sowas dann nicht viel stärker exploited würde. Doch, die Plakate sind genehmigungspflichtig und und nur in einem bestimmten Zeitfenster erlaubt. Allerdings entscheidet das jede Kommune selbst. |
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