Thema:
Re:Wahlwerbung auf gewerblichen Flächen? flat
Autor: Phil Gates
Datum:18.02.25 07:59
Antwort auf:Re:Wahlwerbung auf gewerblichen Flächen? von Florian M.

>>Auf privatem Grund kannst Du in den Grenzen der Meinungsfreiheit (und natürlich Dingen wie Tabakwerbeverbot usw.) machen was Du willst.
>
>Ich habe jetzt auf Anhieb nichts gefunden, aber meine mich zu entsinnen, dass es da für private Anbieter auch Kontingente gibt, dass also bspw. Ströer nicht sagen kann, man zeige gar keine politische Werbung oder keine von der AfD oder Ähnliches. Zumindest bei privaten Rundfunkunternehmen ist das so: [https://www.deutschlandfunk.de/bundestagswahl-2021-warum-radio-und-fernsehsender-100.html]
>
>gesendet mit m!client für iOS


Ja, das steht irgendwo im Bundeswahlgesetz. Aber ich darf auf meinem Grundstück so viele CDU-Plakate aufstellen wie ich will.

gesendet mit m!client für iOS


< antworten >