Thema:
Re:Opposition mit/ohne FDPBSW flat
Autor: Bozbar!
Datum:23.02.25 20:30
Antwort auf:Opposition mit/ohne FDPBSW von Pfombo

>Wie isn diese 25% Regel in der Opposition auszulegen? Was hieße es, wenn die AfD 25% in der Opposition hätte? Hab davon keine Ahnung.
>
>[https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/M/minderheitenrecht-855588]
>
>Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht verschiedene parlamentarische Minderheitenrechte vor, die wahrgenommen werden können, wenn mindestens 25 Prozent der Abgeordneten die Anträge unterstützen. Dazu zählen das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und das Recht auf Klageerhebung wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip (> Subsidiarität).


Wenn die AfD alleine mindesten 25% der Sitze hält und in der Opposition ist, kann sie nach belieben ohne Unterstützung weiterer Oppositionsparteien Untersuchungsausschüsse verlangen und halt generell gegen alles was aus ihrer Sicht Einmischung aus der EU ist Subsidaritätsklagen einreichen. Das wäre ja gerade für die AdD ein gefundenes Fressen.


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