Thema:
Re:Vorläufig flat
Autor: Florian M.
Datum:24.02.25 05:09
Antwort auf:Vorläufig von Matze

>Anscheinend wurden Auslandsdeutschen in großem Stil die Wahlunterlagen vorenthalten. Das wird mit Sicherheit vor Gericht landen.

Die wurden nicht „vorenthalten“, sondern es war einfach nicht genug Zeit, um Briefwahl mit Postlaufzeiten durchführen zu können. Da das Grundgesetz aber für Neuwahlen entsprechend knappe Fristen nun einmal vorsieht, kann die Wahl nicht deswegen verfassungswidrig gelaufen sein. Da müsste das Bundesverfassungsgericht schon feststellen, dass die Wahl fehlerhaft gewesen ist, weil es keine Möglichkeit zur Auslandswahl im Konsulat gegeben hat o.ä., was aber sehr unwahrscheinlich ist.


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