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| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 25.02.25 13:02 | ||
| Antwort auf: | Politik in DE und der EU - Nummer 33 von magus | ||
Wir Steuerberater sind oft die erste Anlaufstelle, sobald neue bürokratische Anforderungen ins Spiel kommen – selbst dann, wenn sie steuerlich völlig irrelevant sind. Es ist aber immer wieder interessant, auf welche Themen man dabei stößt. Heute: das F-Gas-Portal. [https://climate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/f-gas-portal_en?prefLang=de&etrans=de] Den Sachverhalt habe ich zurückverwiesen – nicht mein Fachgebiet und folglich auch keine Expertise. Aber aus Interesse habe ich mich dennoch eingelesen. Wenn ich das richtig verstehe, muss sich faktisch jeder(!) Autohändler dort registrieren lassen, da andernfalls bei der Ausfuhr Probleme beim Zoll drohen. Die Sanktionen für eine unterlassene Registrierung mal außen vor. Es gehört zum Tagesgeschäft – auch für kleine Händler –, dass gelegentlich ein Fahrzeug ins Drittland verkauft wird. Und es gibt offenbar keinerlei Erleichterungen: Ab der ersten Ausfuhr (oder auch Einfuhr aus einem Drittstaat) greift die Registrierungs- und Meldepflicht. Selbst wenn man der Vorschrift einen gewissen Nutzen zugesteht, bleibt die Frage, ob eine Registrierungspflicht bei vereinzelten Lieferungen ins Drittland tatsächlich ein Plus an Erkenntnis bringt. Fahrzeuge müssen ohnehin beim Zoll mit der Fahrgestellnummer angemeldet werden. Diese enthält bereits sämtliche Fahrzeugspezifikationen, einschließlich Klimaanlage und Kältemittelbefüllung. Eine Hochrechnung auf Basis bestehender Datenerhebungen wäre sicher ebenso möglich gewesen, ohne das Gesamtergebnis signifikant zu verfälschen. Nach meiner Recherche machen sämtliche Pkw-Klimaanlagen in Deutschland – nicht nur die ausgeführten – etwa 2,5 % der gesamten F-Gas-Emissionen aus. Der Anteil, der durch den Handel in Drittländer verursacht wird, dürfte sich somit im Promillebereich bewegen. Ich verstehe es nicht. Vielleicht habe ich aber auch was übersehen. |
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