Thema:
Re:nachträglich einen Ehevertrag? flat
Autor: Zinkhal
Datum:26.02.25 11:10
Antwort auf:Re:nachträglich einen Ehevertrag? von Telemesse

>>>geht nicht um mich, ich bin ja nicht verheiratet (trau mich immer noch nicht nach 12+ Jahren)
>>>
>>>Ein Verwandter ist Chef einer kleinen Firma und stemmt im Grunde alles finanzielle.
>>>Seine Frau verdient zwar auch (max. halbtags), aber das sind im Verhältnis Peanuts.
>>>Es haben sich durch seinen hohen Verdienst natürlich viele Bequemlichkeiten eingeschlichen wo es hier und da auch mal zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
>>>
>>>
>>>Er fragt sich wie sowas beim Partner ankommt wenn man im Nachhinein mit dem Thema kommt.
>>>Ist das unterbewusst schon der Anfang vom Ende wenn man über solche Themen nachdenkt?
>>>
>>>Gibt es da evtl. elegante Gründe die man nennen kann? :)
>>
>>Wer selbstständig ist und keinen Ehevertrag abschließt, handelt meiner Meinung nach äußerst fahrlässig. Natürlich kommt es immer auf die konkrete Selbstständigkeit an, insbesondere auf die Rechtsform, die Unternehmensgröße und die Anzahl der Angestellten.
>>
>>Ein einfaches Beispiel aus der Praxis:
>>
>>Angenommen, du besitzt bereits vor der Ehe eine GmbH mit einem Unternehmenswert von 250.000 Euro. Während der nächsten 20 Jahre baust du das Unternehmen erfolgreich aus, beschäftigst mittlerweile 25 Mitarbeiter und der Unternehmenswert ist auf 5 Millionen Euro gestiegen. Allerdings bedeutet dieser Wert nicht, dass du über entsprechende liquide Mittel verfügst. Der Unternehmenswert setzt sich aus Anlagevermögen, Patenten, dem Kundenstamm etc. zusammen.
>>
>>Kommt es nach diesen 20 Jahren zur Scheidung, beträgt der Zugewinn während der Ehe 4,75 Millionen Euro. Ohne Ehevertrag steht deiner (Ex-)Frau die Hälfte zu. Falls keine spezielle Regelung getroffen wurde, musst du diesen Betrag grds. zeitnah ausgleichen.
>>
>>Was, wenn sich das Unternehmen gerade in einer schwierigen Phase befindet?
>>Was, wenn du erst kürzlich ein Grundstück samt neuer Halle erworben hast und deine Sicherheiten bereits gebunden sind?
>>Wo soll das Geld herkommen?
>>
>>Solche Szenarien sind keine Seltenheit. Und sie können für das Unternehmen existenzbedrohend sein.
>>
>>Deshalb kann der Rat nur lauten: Ehevertrag.
>>Unternehmensbeteiligungen sollten dabei explizit geregelt oder aus dem Zugewinnausgleich ausgenommen werden, mindestens aber modifiziert werden. Alternativ sollten klare und realistisch umsetzbare Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, um das Unternehmen zu schützen.
>>
>>Wie man das jetzt der Frau verkauft, wenn man im Nachgang sein Unternehmen schützen will, ist natürlich eine Herausforderung. ;) Und nicht falsch verstehen. Viele Unternehmen wachsen, weil die Frau ihrem Mann in vielen Bereichen den Rücken freihält bzw. aktiv mitwirkt. Ein gewissen Anspruch der Frau würde ich grds. immer bejahen. Nur halt nicht den regulären Zugewinnausgleich.
>
>Absolute Zustimmung und klar ist das im Nachhinein durchaus eine Herausforderungen. Solange man aber noch in einer harmonischen Ehe/Beziehung lebt ist das nichts gegen den Streß wenn es ohne vorherige Regelung zur Trennung und zum großen Streit kommt.
>Ich empfehle das übrigens nicht nur bei Firmenbeteiligungen sondern auch bei Immobilienvermögen. Insbesondere die gesetzlichen Zugewinnregelungen machen da gütliche Einigungen bei konfliktbehafteten Trennungen nicht selten zum Alptraum.


Klar, bei Immobilien macht es auch Sinn. Allerdings aus meiner Sicht etwas weniger kritisch, da da kein Personal dran hängt.


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