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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 26.02.25 13:30 | ||
| Antwort auf: | Re:nachträglich einen Ehevertrag? von Wurzelgnom | ||
>Danke für die Meinungen. >Ich sehe das auch so, gerade wenn der Partner seine Karierre aufgegeben hat um den Partner zu unterstützen. >Kann man hier aber ausschließen, da es vorher auch schon so war. >Problem ist halt die Gewöhnung denke ich, da hat er leider zu lange die Füße stillgehalten und sie "machen lassen". >Ob man sowas vor Gericht vorbringen kann? >Nach dem Motto "er hatte nichts dagegen und nach den Jahren kann ich ja nicht einfach mein gewohntes Leben umkrempeln was ER mir ja gelassen hat" Hier habe ich den eindruck bei dir herrscht ein grundsätzliches Missverständnis über die Gütertrennung im Falle einer Scheidung beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (ist der "Normalfall" wenn man es nicht vertraglich geregelt hat): Da wird nicht geschaut wer wieviel gearbeitet hat und nach einer Quote getrennt. Da wird eine Anfangsbilanz aufgestellt: Was hatten die Ehepartner zum Ehezeitbeginn? Und eine Schlussbilanz: Was hatten die Eherpartner zum Ehezeitende? Die Summer um die das Vermögen gewachsen ist (Regelfall) wird 50:50 geteilt. Die anfangsbilanz die jeder hatte nimmt jeder wieder mit. Es wird nur der Zugewinn geteilt ... daher auch der Begriff Zugewinngemeinschaft. Ja, die anfangsbilanz zu erstellen ist oft nicht trivial ... da kenn ich zb einen der sich allei deswegen paar Dokumente erstellt hat. Und wenn eine Immobilie dabei ist, dann muss der eine den anderen auszahlen. Und wenn das keiner kann (=Regelfall) wird die Immobilie veräussert damit die Vermögensteilung durchgeführt werden kann. Was glaubst Du, wo diverse (Not-)Hausverkäufe ihre Ursache haben? Selbstverständlich gibt noch etliche Details die zu beachten sind, aber das obige beschreibt es im Groben. So fallen zb persönliche Schenkungen und Erbschaften nicht darunter (werden also in der Schlussbilanz nicht berücksichtigt). Wenn also die Ehefrau was von ihren Eltern während der Ehezeit erbt wird dieses Erbe nicht geteilt. Und Rentenansprüche (aus der gRV bzw aus der bAV) werden in einem sog. Versorgungsausgleich geteilt. Ähnliches Prinzipip: alles was in der Ehezeit erworben worden ist wird hälftig aufgeteilt. gruß |
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