Thema:
Re:Was machen, wenn ein ABI LK nicht zustande kommt? flat
Autor: Beauregard
Datum:26.02.25 16:09
Antwort auf:Re:Was machen, wenn ein ABI LK nicht zustande kommt? von Phil Gates

>War Rheinland Pfalz. Und ja, da waren noch andere Prüfer, aber die haben nichts gefragt. Und mir kann doch keiner erzählen, dass es der „pädagogische Ermessensspielraum“ nicht zulässt und sogar gebietet, einem Kandidaten einen Punkt mehr zu geben, wenn das einen Notensprung bedeutet. In der mündlichen Prüfung. Wenn die Kommission weiß, dass es genau an diesem einen Punkt hängt. Das waren Arschlöcher. Zum Glück war Jura komplett unbeschränkt damals und es kräht kein Hahn mehr danach. Außer meine Frau, die 1,9 hat und mich immer damit aufzieht, dass ich nur 2,0 habe. Dafür hab ich im zweiten Staatsexamen 5 Punkte mehr als sie :-D

Fragen stellt tatsächlich vor allem der Lehrer bzw. die Lehrerin. Ich war jetzt schon bei etlichen Prüfungen dabei. Prinzipiell soll genau dein Fall vermieden werden und in der Regel klappt das auch. Aus 3 Hauptgründen kann dies scheitern:

a) Die Prüfungskommission wusste aus irgendeinem Grund nicht von dem Punktestand.

b) Der Prüfungsvorsitz (Fremdschule) ist ein A……..

c) Es liegt ein Rechenfehler der Oberstufenleitung vor.

Ich habe tatsächlich alle 3 Fälle schon erlebt. Dass ein Fachlehrer dem eigenen Schüler beim Abitur eins auswischen möchte aber noch nicht. Kann man natürlich nicht 100% ausschließen.


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