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| Autor: | mj | ||
| Datum: | 26.02.25 18:22 | ||
| Antwort auf: | Re:nachträglich einen Ehevertrag? von suicuique | ||
>>Und nicht falsch verstehen. Viele Unternehmen wachsen, weil die Frau ihrem Mann in vielen Bereichen den Rücken freihält bzw. aktiv mitwirkt. Ein gewissen Anspruch der Frau würde ich grds. immer bejahen. Nur halt nicht den regulären Zugewinnausgleich. > >Auch dagegen spricht IMO nichts, denn wie du Du selbst feststellst kann das eine (un-)mittelbare Folge der Ehezeit sein. Ja, darum ist diese Regelung grundsätzlich auch sinnvoll und sollte auch durch einen Ehevertrag nicht komplett ausgehebelt werden. AFAIK kann man das auch gar nicht, aber dazu sollte man einen Anwalt/Notar fragen. > >Nur sollte es so geregelt sein, dass die Teilung durchführbar ist ohne existenzbedrohend zu sein. Als simple Lösung fiele mir da ein entsprechend Gesellschaftsanteile ohne Stimmrecht zu überschreiben. So findet eine Partizipation am Unternehmensgewinn statt ohne die entscheidungsfindung unnötig zu verkomplizieren. Und man wird vermutlich nicht umhin kommen den Zugewinnausgleich, mindestens auf dem Papier, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ehevertrags durchzuführen. |
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