Thema:
Re:nachträglich einen Ehevertrag? flat
Autor: Orrpus
Datum:28.02.25 16:39
Antwort auf:Re:nachträglich einen Ehevertrag? von Phil Gates

>>Gibt es da evtl. elegante Gründe die man nennen kann? :)
>
>Ja. Dass die Frau aus der Haftung für den Betrieb des Ehemannes rauskommt. Ergibt durchaus Sinn, in dem Fall Gütertrennung zu vereinbaren.


Inwiefern haftet eine Ehefrau für den Betrieb des Ehemannes, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet sind? Jeder hat doch sein eigenes Vermögen und bei einer Scheidung wird der Zugewinn ausgeglichen bzw. im Erbfall kommt das güterrechtliche Viertel nach 1371 BGB zum gesetzlichen Erbteil dazu.

Gruß
Orrpus


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