Thema:
Re:AfD und ihr Wunsch, Einblick in den Verfassungsschutz flat
Autor: Pfombo
Datum:04.03.25 21:41
Antwort auf:Re:AfD und ihr Wunsch, Einblick in den Verfassungsschutz von Phil Gates

>>zu bekommen
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>>[https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/02/brandenburg-potsdam-afd-verfassungsschutz-beobachten-politik-landtag-pkk.html]
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>>Die AfD ist selbst unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Sollte die AfD einen Blick in die Arbeit der PKK bekommen, so die Befürchtung der anderen Fraktionen, werde der Bock zum Gärtner gemacht. Der Versuch der AfD, einen Sitz einzuklagen, war aber 2023 vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Das hatte damals geurteilt, dass die AfD keinen Anspruch auf einen Platz habe. Gewichtiger sei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die anderen Fraktionen könnten nicht gezwungen werden.
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>>Die Informationen, die der PKK vorliegen, gehören zu den sensibelsten einer Landesregierung. Daher unterliegt sie besonderen Vorschriften. Der Raum im Keller des Parlaments, in dem sie sich trifft, ist abhörsicher. Journalisten haben keinen Zutritt. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich. Die Regierung ist per Gesetz verpflichtet, das Gremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes zu unterrichten.
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>>Die Mitglieder der PKK können vertrauliche Auskünfte einholen etwa über Maßnahmen des Verfassungsschutzes oder über die Zusammenarbeit mit den Behörden des Bundes oder mit anderen Ländern. Ebenso können sie Akteneinsicht beantragen und Bedienstete des Verfassungsschutzes zum Rapport bitten. Der Verfassungsschutz – so die Idee – soll dadurch so gläsern wie möglich werden – bei gleichzeitiger Wahrung der Vertraulichkeit. Genau die, so die Befürchtung, wäre mit einer AfD in der PKK nicht mehr gegeben.
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>>und
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>>Ähnliche Debatten wie in Brandenburg gibt es auch in anderen Bundesländern. Auch in Thüringen fordert die AfD einen Sitz in der PKK, bislang vergeblich. In Sachsen hingegen sitzt die AfD bereits im parlamentarischen Kontrollgremium. Allerdings war dort ebenfalls umstritten, ob deren Vertreter einen der fünf Sitze bekommen sollte, denn auch in Sachsen wird die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet.
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>>...
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>>Die Abstimmung im Brandenburger Landtag ist für Mai vorgesehen. Sie findet geheim statt. Das macht Überraschungen möglich.
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>Schwierig. Grundsätzlich ist die AfD halt nicht verboten. Gleichzeitig ist sie ein Verdachtsfall bzw. gilt in einigen Bundesländern als gesichert rechtsextrem… Da will ich echt nicht Richter sein. Wie man entscheidet, ist es im Ergebnis unbefriedigend.
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Wie ist das denn zu bewerten? Wenn ne Partei in Teilen gesichert rechtsextrem ist, dann müssen da ja auch verfassungsfeindliche Bestrebungen gesichert festgestellt worden sein, kann man das so sagen? Und wenn dem so ist, dann kann man denen keinen Einblick in die Arbeit des Verfassungsschutzes geben, der ja eben die Verfassung schützen soll. Die Partei mag nicht verboten sein, aber das wirkt in diesem Kontext auf mich wie ne Formalie. Sie kann und darf niemals Kenntnis darüber erlangen, mit welchen Mitteln sie oberserviert wird, da sie selbst Gegenstand der Observation ist. Zudem tut die Partei ja auch nix gegen die ihr vorgebrachten Vorwürfe, da is null Eigeninitiative, null Tendenz zur Moderation, eher is das Gegenteil der Fall. Dass die beobachtet werden, is allein deren Schuld.

Spiel doch mal den Richter, was ist dein Gefühl dabei? Wirkt wie ein juristisches Paradoxon.


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