Thema:
Re:AfD und ihr Wunsch, Einblick in den Verfassungsschutz flat
Autor: Phil Gates
Datum:04.03.25 23:32
Antwort auf:Re:AfD und ihr Wunsch, Einblick in den Verfassungsschutz von Pfombo

>Spiel doch mal den Richter, was ist dein Gefühl dabei? Wirkt wie ein juristisches Paradoxon.

Es ist schlicht ein juristisches Paradoxon.

Demokratisch gewählte Parteien haben ein Recht auf Teilhabe. Und nur das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich die Macht, Parteien zu verbieten oder ihnen Rechte zu entziehen. Ein Landesparlament kann einer Partei nicht so einfach die Teilhaberechte entziehen, die allen anderen gewährt werden. Das Landesverfassungsgericht von Brandenburg sah das offenbar anders. Aber so richtig überzeugend ist das für mich nicht. Und ich betone nochmals, ich bin gegen die AfD. Und ich bin froh, da kein Richter zu sein. Denn meine persönliche Meinung ist, dass die AfD da nicht reinzuschauen hat, wenn sie selbst kontrolliert wird. Sauber ist das aber juristisch nicht. Sonst könnte theoretisch auch eine Regierung aus CDU und AfD die Grünen und die SPD von Gremien ausschließen. Schwierig, alles schwierig.

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