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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 06.03.25 09:04 | ||
| Antwort auf: | Fragen zum Erbrecht...evlt hat ja jemand Ahnung von Gadon | ||
>Die Nachlassübersicht für den Erbschein missachten sie, müssen sie nicht ausfüllen sagen, sie. Selbstverständlich müssen sie das. >Es besteht nun großer Zweifel meinerseits. Ich denke es gibt Immobilien? Was könnte ich selber noch tun, außer jetzt doch zum Anwalt zu gehen? Geh zum Anwalt. Das willst Du nicht persönlich regeln ... gruß |
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| < antworten > | |||