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Autor: | KaiserBecks | ||
Datum: | 09.03.25 19:06 | ||
Antwort auf: | Das Streikrecht gehört reformiert von Bandit | ||
>Der Streik darf die Bürger einfach nicht treffen. Krankenhäuser, Kitas etc. dürfen den Betrieb nicht einstellen. Meine Meinung. Anders ist Druck nicht wirklich aufzubauen, aber der Kampf darf mMn nur zwischen AG und AN ausgetragen werden. Es sind aber immer die oberpriviligierten Bürger, die den Mist abbekommen und sich dann erdreisten, sauer zu sein. Welche Alternativen zum Streik gäbe es denn deiner Meinung nach für Krankenhäuser und Kitas? Jetzt mal unabhängig davon, dass Pflegeeinrichtungen den Betrieb beim Streik nicht einstellen. >Eine OP Schwester z.B. verdient richtig gutes Geld und postet jetzt ein Bild beim streiken. "So schlecht kann man gar nicht arbeiten, wie man hier bezahlt wird". Ok...ich kann mir nicht so ein fettes Auto vor die Tür stellen, wie die junge Dame. So jemand hat kein Recht zu streiken. Sie hat kein Recht zu streiken, weil sie mehr verdient als du? Kennst du die Arbeitsbedingungen in der Pflege und weißt, wie sich das Gehalt zusammensetzt? Mag sein, dass die Frau ein fettes Auto vor der Tür stehen hat. Leider wird sie kaum Zeit haben, es zu fahren. gesendet mit m!client für iOS |
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