Thema: |
|
||
Autor: | PartyPaul | ||
Datum: | 16.03.25 19:43 | ||
Antwort auf: | Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 205 von Jassi | ||
Sagen wir 2024 sind paar Arbeiten angefallen, die grundsätzlich anrechenbar sind (Schornsteinfeger, Heizungswartung etc.). Bezahlen würde ich die aber indirekt erst nach erhalt der Nebenkostenabrechnung für 2024 also irgendwann dieses Jahr erst. Ich würde es jetzt daher so verstehen, dass ich diese erst mit der Steuererklärung 2025 (Abgabe 2026) verrechnen kann. Zumal ja der Vermieter bis Ende des Jahres Zeit hätte die Nebenkostenabrechnung überhaupt zumachen, während ich die Steuererklärung längst vorher abgeben müsste. Hätte ich diese aber selber beauftragt, würde ich diese ja in der Steuererklärung für 2024 angeben müssen, deswegen bin ich ein wenig irritiert und verunsichert. Aber hab ich das richtig verstanden? |
|||
< Frameset laden | antworten > | |||
Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | | Mobile Apps | maniac-forum.de |