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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 17.03.25 14:00 | ||
Antwort auf: | Absetzungen Nebenkosten Handwerker - in welchem St.jahr? von PartyPaul | ||
>Sagen wir 2024 sind paar Arbeiten angefallen, die grundsätzlich anrechenbar sind (Schornsteinfeger, Heizungswartung etc.). > >Bezahlen würde ich die aber indirekt erst nach erhalt der Nebenkostenabrechnung für 2024 also irgendwann dieses Jahr erst. Ich würde es jetzt daher so verstehen, dass ich diese erst mit der Steuererklärung 2025 (Abgabe 2026) verrechnen kann. Meines Wissens ja. [https://www.steuertipps.de/lexikon/a/abflussprinzip] gruß |
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