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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 19.03.25 15:56 | ||
| Antwort auf: | Gerichtsverhandlung - wie finde ich den gesuchten Fall? von Railfurz | ||
>Und warum ist das so codiert? Datenschutz, Schutz der Persönlichkeit o.ä.? Ich vermute weil ein AZ eindeutig ist. Das sind die handelnden und beschuldigten Personen nicht unbedingt wenn es zb verschiedene Fälle betrifft. Ein AZ ist diesbezüglich kurz und eindeutig und damit auch später gut recherchierbar. Die Beschreibung des Falles ist es nicht. So zumindest meine Vermutung :) EDIT: Wie man zu einem Fall das AZ herausfindet habe ich lediglich folgendes im Netz gefunden: "Was aber, wenn man kein Aktenzeichen erhalten hat oder die Unterlagen verloren gegangen sind. Eine Möglichkeit besteht darin, bei Gericht, Staatsanwaltschaft oder Polizei anzurufen, und anhand der Eckdaten des Verfahrens (Beteiligte, Tatzeit, Tatort, ggf. Verhandlungstermin etc.) zu versuchen, an das Aktenzeichen zu gelangen. Häufig werden telefonisch aber keine Auskünfte erteilt. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, schriftlich das Aktenzeichen zu erfragen. Auch hier sollten alle relevanten und bekannten Daten und ein Nachweis über die Identität beigefügt werden. Personen, die nicht an einem Verfahren beteiligt sind, werden allerdings auch so keine Auskunft erhalten" Klingt für mich so als ob Du als Nichtbeteiligter nicht unbedingt berechtigt bist das AZ zu erfahren. gruß |
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