Thema:
Re:Fragen zu einer Mieterhöhung flat
Autor: suicuique
Datum:21.03.25 15:47
Antwort auf:Fragen zu einer Mieterhöhung von Xtant

>Ich bin nach wie vor der Meinung, dass unter den gegebenen Umständen der Vermieter einfach Pech gehabt hat, weil hier "ortsübliche Vergleichsmieten" als Begründung aufgrund der Umstände nicht umsetzbar ist.

Gem. 558a reicht eine Bezugnahme auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Gutachten oder drei vergleichbare Wohnungsmieten aus.
Der Mietspiegel darf veraltet sein oder einer vergleichbaren Gemeinde entstammen.

Von daher glaube ich nicht, dass das Fehlen eines (aktuellen) Mietspiegels an deinem Ort die Mieterhöhung gem. § 558 unmöglich macht.

>Bzw. er halt wirklich drei Wohnungen anführen müsste, die ziemlich genau der meiner Freundin entsprechen und hier die Angaben laut BGB schon sehr detailliert sein müssen (Adresse etc.)

Wo wird spezifiziert wie detailliert die Angaben sein müssen?
Ich lese nur raus dass die Wohnungen vergleichbar sein müssen. Keine Vorschrift zur angabe der Vergleichbarkeit.

gruß


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