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Autor: | Florian M. | ||
Datum: | 23.03.25 07:16 | ||
Antwort auf: | Re:Phil haut Dich da bestimmt raus! von Phil Gates | ||
>Einzige Option: Gerichtsferien, § 227 ZPO. Da dürfte die Zeugin aber doch nicht antragsberechtigt sein. Tse bzw. seine Frau könnte versuchen, das, was er hier im Forum als Umstände beschrieben hat, dem Gericht vorzutragen - mühsam abgestimmter Urlaub usw. Bisher hat sie ja wahrscheinlich nur geschrieben „da bin ich im Urlaub“ und das Gericht antwortet „da will ich einen Nachweis“. Man könnte dann noch eine Stellungnahme von tse über die Schwierigkeit der Urlaubsabstimmung und die Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter beilegen. Kann sein, dass das Gericht da trotzdem hart bleibt, einen Versuch wär‘s aber wert. Ich würde bei einem solchen Vortrag den Termin verlegen. gesendet mit m!client für iOS |
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