Thema:
Re:Phil haut Dich da bestimmt raus! flat
Autor: Florian M.
Datum:23.03.25 10:52
Antwort auf:Re:Phil haut Dich da bestimmt raus! von Phil Gates

>>>Einzige Option: Gerichtsferien, § 227 ZPO.
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>>Da dürfte die Zeugin aber doch nicht antragsberechtigt sein.
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>>Tse bzw. seine Frau könnte versuchen, das, was er hier im Forum als Umstände beschrieben hat, dem Gericht vorzutragen - mühsam abgestimmter Urlaub usw. Bisher hat sie ja wahrscheinlich nur geschrieben „da bin ich im Urlaub“ und das Gericht antwortet „da will ich einen Nachweis“. Man könnte dann noch eine Stellungnahme von tse über die Schwierigkeit der Urlaubsabstimmung und die Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter beilegen.
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>>Kann sein, dass das Gericht da trotzdem hart bleibt, einen Versuch wär‘s aber wert. Ich würde bei einem solchen Vortrag den Termin verlegen.
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>Ich lese nicht, dass nach 227 nur die Parteien antragsberechtigt wären. Hab aber gerade keinen Zöller zur Hand. Ich hab bis jetzt noch jeden Termin in den Ferien verlegt bekommen, außer bei EVs. 227 Abs. 4 sieht auch vor, dass man per Video verhandeln bzw. den Zeugen hören kann.
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„Zu erfolgen hat die Verlegung eines in dieser Zeit bestimmten Termins (nur) auf Antrag (s Rn 24) einer Partei (auch eines Nebenintervenienten), nicht aber eines Zeugen oder SV (für diese Entschuldigung des Ausbleibens, §§ 381, 402).“ Zöller Rn. 9

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