Thema:
Re:Nein, ich habe mit den Videos/Streams nichts zu tun flat
Autor: JPS
Datum:24.03.25 11:38
Antwort auf:Re:Nein, ich habe mit den Videos/Streams nichts zu tun von Goldfisch

>Hast du da eine Krankenversicherung die für dich in Frage kommt?

Nein, keine konkrete, da mein Ruhestand noch zu weit weg ist um das schon im Detail zu planen.

Dass eine umfassende private Krankenversicherung, die bis ins hohe Alter zuverlässig greift und gerade auch langfristige und teure Behandlung abdeckt, deutlich mehr kostet als die gesetzliche in Deutschland ist mir aber bewusst. Das ist neben den Visum-Kosten einer von wenigen Punkten, die beim Leben im Ausland teurer sind, als in Deutschland zu bleiben.

Das muss man somit über den Wegfall der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung, den Wegfall von Rundfunkgebühren und die Steuerersparnis und geringeren Lebenshaltungskosten im Zielland abfangen, weshalb eine Auswanderung mit geringen bis mittleren Renten und ohne zusätzliches Vermögen schwer umsetzbar ist, da bis zu einem gewissen Punkt alle möglichen Ersparnisse erst einmal in die Mehrkosten der Krankenversicherung laufen.

Eine weitere Alternative wäre nur die fürs Visum nötige Basis abzudecken und jeden Monat 500-1000 Euro zur Seite zu legen, bzw. diesen Betrag vom Vermögen unangetastet zu lassen, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Kasse einem dann kündigt, wenn man es wirklich zum Ernstfall gekommen ist. Das wäre auch der Betrag, den ich für die Krankenversicherung ansetzen würde in meiner Kalkulation.

Ausgehend von 750 Euro für 30 Jahre wären das immerhin ca. 270.000 Euro, mit denen man in Südostasien schon sehr weit kommt, was die Krankenversorgung auch in schwierigeren und langwierigen Fällen angeht. Wenn selbst das nicht ausreichen sollte, muss man dann halt wirklich zurückgehen oder sich überlegen, ob die paar Monate bis Jahre in intensiver Pflege, die man mit hohen Beträgen herausholen kann, wirklich noch lebenswert sind.

Was die Qualität der Krankversorgung angeht ist die in einem guten Krankenhaus in Thailand oder Malaysia für einen Privatpatienten nicht schlechter als für einen Kassenpatienten in Deutschland. Ganz im Gegenteil, da man dort dann nicht Monate auf einen Facharzttermin wartet oder im Krankenhaus stundenlang im Warteraum sitzen muss, wie hier z.B. Wurzelgnom berichtet hat:

[https://www.maniac-forum.de/forum/pxmboard.php?mode=message&brdid=6&msgid=5478508]

Gleiches gilt für die Pflege - statt Unsummen für eine Pflegerin zu zahlen, die dann zig Patienten betreuen muss, kann man in Südostasien durch die geringen Dienstleistungskosten für das gleiche Geld weit besseren Service mit echter Betreuung bekommen. Oft ist es sogar in beiden Fällen eine Philippina mit A1/A2-Deutschkurs.

>Und wenn man hier abgemeldet ist und etwas ansteht, dann kommt man auch nicht sofort wieder in eine neue Krankenversicherung. Erst recht nicht wenn man Krank dortrein will.

Sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann man AFAIK schon unabhängig von Vorerkrankungen zurück in die "Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner".

Hier die Antwort von ChatGPT o3-mini, welche auch meiner eigene bisherigen Recherche entspricht:

Für eine problemlose Rückkehr in die Kranken‑ und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Bezug einer deutschen Rentenleistung:
Sie müssen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) beziehen oder beantragt haben. Dies ist die zentrale Voraussetzung, da der KVdR-Schutz an den Rentenbezug geknüpft ist.

Erfüllung der Vorversicherungszeit:
Es wird vorausgesetzt, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel (90 %) der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Auch Zeiten aus der Familienversicherung oder als freiwilliges Mitglied werden hier angerechnet – für jedes Kind gibt es zusätzlich pauschal drei Jahre.

Frühere Mitgliedschaft in der GKV:
Haben Sie bereits in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen, so sind Sie – sofern Sie alle weiteren Kriterien erfüllen – bei Rückkehr grundsätzlich automatisch wieder in die KVdR einzugliedern.
Der Gesundheitszustand spielt dabei keine Rolle, denn das Solidarprinzip der GKV garantiert eine Aufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Wohnsitz und Zugehörigkeit zum deutschen Sozialversicherungssystem:
Damit Sie den Schutz der KVdR in Anspruch nehmen können, müssen Sie entweder Ihren Lebensmittelpunkt wieder in Deutschland haben oder – wenn Sie im Ausland leben – nach den entsprechenden Regeln (z. B. bei Rentnern mit Wohnsitz im EU-/EWR-Ausland) weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften zugeordnet sein.

Ablauf und Dauer des Prozesses
Automatische Übergänge:
Oft erfolgt der Wechsel in die KVdR automatisch im Rahmen des Rentenantrags. Die Krankenkasse wird – in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung – prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und den nahtlosen Übergang veranlassen.

Bearbeitungszeit:
Sollte es dennoch zu administrativen Rückfragen kommen, rechnet man im Regelfall mit einer Bearbeitungsdauer von wenigen Wochen bis maximal etwa zwei bis drei Monaten. In den meisten Fällen erfolgt die Umstellung jedoch bereits zum Rentenbeginn.

In einer akuten Notsituation wird der Wiedereintritt in die Kranken‑ und Pflegeversicherung – insbesondere in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – deutlich schneller abgewickelt als bei einer regulären Rückkehr. Sobald Sie nach Deutschland zurückkehren und sich – meist am Einwohnermeldeamt – offiziell anmelden, greift in der Regel der Notfallschutz. Das heißt, Ihre Krankenversicherung wird rückwirkend ab dem Tag der Wiederanmeldung wirksam, sodass im akuten Notfall eine Behandlung in Deutschland möglich ist, ohne dass Sie Wochen oder gar Monate warten müssen.

Praktisch organisiert sich der Wiedereinstieg oft innerhalb weniger Tage, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Meldebescheinigung, Rentenbescheid etc.) vorlegen und Ihre Rückkehr formal bekannt machen. Bei Notfällen empfiehlt es sich, umgehend den Kontakt zu Ihrer früheren Krankenkasse aufzunehmen, damit diese – aufgrund der gesetzlichen Pflicht zur Aufnahme – schnell alle nötigen Schritte in die Wege leitet.

Insbesondere im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung und der gesetzlichen Regelungen (z. B. §§ 5 und 193 SGB V) wird dafür gesorgt, dass niemand ohne Krankenversicherungsschutz bleibt, wenn er in Deutschland wieder ankommt.

Zusammenfassung
Wenn Sie also als deutscher Auswanderer bei Ihrer Rückkehr in den Genuss der KVdR kommen möchten, sollten Sie

eine Rente aus der DRV beziehen oder beantragt haben,

die erforderliche Vorversicherungszeit (mindestens 90 % in der GKV, ggf. plus Kinderzeiten) erfüllt haben und

zuvor bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein.

Ist dies der Fall, greift das Solidarprinzip der GKV – eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht statt, sodass Ihr aktueller Gesundheitszustand dabei keine Rolle spielt.


Für die Übergangsphase bis zur Rente, die man selbst überbrückt, gibt es Versicherungen die z.B. für 5 Jahre greifen und generell ist es in dem Alter noch nicht so teuer wie dann später mit 70+.


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