Thema:
Re:Das hässliche Entlein namens doppelte Staatsbürgerschaft flat
Autor: suicuique
Datum:28.03.25 13:17
Antwort auf:Das hässliche Entlein namens doppelte Staatsbürgerschaft von Mampf

>der Entzug einer Staatsbürgerschaft. Dazu kann icg nur ganz groß sagen, dass das eine ganz schlimm verfickte Nazischeisse ist die durch das laut aussprechen schon dermaßen diskriminierend ist und schaden anrichtet.

Zum einen:
Was ist daran diskriminierend?

Zum anderen:
Diese Möglichkeit gibt es schon seit jeher und sie ist an enge Vorgaben geknüpft.
[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-muessen-sie-ihre-deutsche-staatsangehoerigkeit-aufgeben--1865128]
Die wichtigste davon: Der Entzug ist nur möglich wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Und schließlich:
Ich kann mich erinnern dass im Rahmen des Brexit sich allerorten lustig gemacht worden ist, warum ein Konstrukt wie die EU einen Austritt oder einen Ausschluss (gerne in Zusammenhang mit Ungarn thematisiert) nicht vorsieht. Dass das eine große Fehlkonstruktion wäre.

Warum sollte ein Gesellschaftsvertrag für den der Staat stellvertretend steht eine solche Sanktion nicht ebenfalls vorsehen können wenn gewisse Kriterien erfüllt sind wie zb dass der Betroffene aktiv an gesellschaftszersetzenden Aktionen beteiligt ist? Staatsbürgerschaft ist qua Konstruktion in erster Linie ein Status der mit gewissen Rechten und Pflichten verbunden ist. Warum sollte die Grundlage dafür in jedem Fall sakrosankt sein?

gruß


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