Thema:
Re:Das hässliche Entlein namens doppelte Staatsbürgerschaft flat
Autor: Matze
Datum:28.03.25 13:26
Antwort auf:Re:Das hässliche Entlein namens doppelte Staatsbürgerschaft von suicuique

>Zum einen:
>Was ist daran diskriminierend?


Das Argument ist wohl, dass dies bei Personen, die mit der deutschen als einziger Staatsangehörigkeit geboren wurden, dies auch nicht möglich ist und die anderen daher "Deutsche zweiter Klasse" wären.

>Warum sollte eine Gesellschaftsvertrag für den der Statt stellvertretend steht eine solche Sanktion nicht ebenfalls vorsehen können wenn gewisse Kriterien erfüllt sind wie zb dass der Betroffene aktiv an gesellschaftszersetzenden Aktionen beteiligt ist? Staatsbürgerschaft ist qua Konstruktion in erster Linie ein Status der mit gewissen Rechten und Pflichten verbunden ist. Warum sollte die Grundlage dafür in jedem Fall sakrosankt sein?

Stimme ich zu, solange das wirklich auf extreme Einzelfälle beschränkt ist. Es ist mir wichtig, dass eben nicht dieser Eindruck "Deutsche zweiter Klasse" entsteht. Ich hasse diese völkische Definition von Deutsch-sein wie die Pest.


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