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| Autor: | _bla_ | ||
| Datum: | 29.03.25 07:53 | ||
| Antwort auf: | Was haltet ihr von den Groko-Plänen wg. Volksverhetzung? von Matze | ||
>Zitat aus dem Ergebnis der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Integration und Migration: > >"Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. >Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen." > >Das ganze ist nicht eingefärbt, also ist man sich offensichtlich bereits einig. > >Ich bin etwas zerrissen. Einerseits würde es wirklich ein paar üble Kackvögel aus den Parlamenten heraushalten. Andererseits geht es um ein Grundrecht. Ich weiß nicht, ob es wirklich die Demokratie stärkt, wenn man wegen zwei Verurteilungen für ein Delikt, für das schon das Teilen eines FB-Posts gereicht hat, anfängt, Grundrechte abzuerkennen. > >Hat jemand gute Argumente dafür oder dagegen? Also dort steht nicht das zwei Verurteilungen zwangsläufig zum Verlust des passiven Wahlrechts führen sollen, sondern das sie das Regeln wollen. Das kann also auch einfach nur bedeuten, das es bei zwei Verurteilungen geprüft werden muss. Bei Steuerhinterziehung gibt es die Regelung, das ab 1 Mio. Euro hinterzogenen Steuern in der Regel eine Freiheitsstrafe folgen muss und nur in Ausnahmefälle darauf verzichtet werden darf. So eine Regelung würde ich mir hier auch wünschen, normalerweise finde ich einen Entzug des passiven Wahlrechts richtig, aber es mag seltene Ausnahmen geben, wo das übertrieben wäre. Es steht auch nichts dazu drin, wie lange das gelten soll. Ich würde es durchaus richtig finden, wenn der Entzug nicht dauerhaft erfolgt, sondern nach bspw. 15 Jahren ohne weitere Fälle wieder aufgehoben würde. Beim Grundrecht würde ich eine Abwägung sehen: Ja auf der einen Seite ist das ein Grundrecht, auf der andere Seite gibt es eben viel weniger politische Ämter, als es Bürger in Deutschland gibt und eine Verlust des passiven Wahlrechts schützt eben die Grundrechte der Bevölkerung, die dadurch gefährdet würden, wenn Menschen, die den absoluten Kern der Grundrechte ablehnen in politische Ämter kommen. |
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