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| Autor: | Florian M. | ||
| Datum: | 01.04.25 10:04 | ||
| Antwort auf: | Re:All das bedacht? von FS | ||
>Der 22. Verfassungszusatz verbietet nur, mehr als zweimal gewählt zu werden, nicht jedoch, das Amt des Präsidenten anderweitig zu übernehmen. Eine Möglichkeit wäre die Nutzung der Nachfolgeregelung gemäß dem 25. Verfassungszusatz und dem Presidential Succession Act. Trump könnte eine Position in der Nachfolgeordnung einnehmen, z. B. als Speaker of the House. Wenn dann sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident ausfallen (z. B. durch Rücktritt), würde der Speaker Präsident werden. In diesem Fall wäre Trump Präsident, ohne erneut gewählt worden zu sein, was den 22. Zusatz technisch nicht verletzt. Trump als Vize von JD Vance würde offenbar gehen, ja. Kann man sich jetzt überlegen, wie wahrscheinlich das ist. gesendet mit m!client für iOS |
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