Thema:
Re:Appeasementjournalismus im Fall LePen flat
Autor: suicuique
Datum:01.04.25 12:59
Antwort auf:Re:Appeasementjournalismus im Fall LePen von Telemesse

>>>>>>Es ist erstaunlich, dass es eine scheinbar einhellige Meinung unter Journalisten von Zeit, Spiegel und Tagesschau gibt, die die richterliche Entscheidung kritisiert, weil sie "die Rechten stärken könnte".
>>>>>>
>>>>>>Manchmal versteht man die Welt nicht mehr.
>>>>>>
>>>>>>Woher kommt das und sind große Teile des etablierten Journalismus nicht mitverantwortlich am Erstarken der Rechten in Europa?
>>>>>
>>>>>Imo kann man schlecht was dazu sagen ohne die genauen Details zu kennen.
>>>>>Folgendes finde ich allerdings eigenartig: Das Urteil ist nicht rechtskräftig und Le Pens Anwälte haben bereits Berufung angekündigt.
>>>>
>>>>Wie, das Urteil ist nicht rechtskräftig?
>>>>Rechtskraft und die Möglichkeit der Berufung schließen sich aus?
>>>>
>>>>Hast du einen Link dazu, dass das Urteil keine Rechtskraft hat?
>>>>
>>>>gruß
>>>
>>>Im Deutschen Rechssystem ist ein Urteil nicht rechtskräftig, wenn die Möglichkeit der Berufung besteht und auch genutzt wird. Ich kenne das französiche Rechtssystem nicht. Insofern war ich etwas verwundert darüber, das ein Urteil bereits vollzogen wird, obwohl die Rechtsmittel noch gar nicht ausgereizt sind.
>>
>>Das ist völlig normal. Beispiel: Schuldner zahlt nicht. Ich Klage auf 100.000 Euro. Gericht gibt mir Recht. Ich hinterlege bei Gericht 110.000 Euro (110% des zu vollstreckenden Betrages, das dient der Abdeckung etwaiger Vollstreckungsschäden, wenn das Urteil aufgehoben wird) und dann kann ich das Konto pfänden o.ä.
>>
>>gesendet mit m!client für iOS
>
>Danke. Ich hatte jetzt die Diferenzierung von Rechtskraft und Volstreckbarkeit nicht so auf dem Schirm.
>
>Letztendlich ist es aber schon eine ziemlich schwierige/heikle Entscheidung für das Gericht, die durchaus Potential für erhebliche, gesellschaftliche Konsequenzen haben kann.
>
>Option 1 : Passives Wahlrecht wir aberkannt. Le Pen kann nicht zur Wahl antreten und im Berufungsverfahren wird das Urteil später revidiert oder abgemildert.
>Option 2: Vollstreckung wird ausgesetzt. Le Pen wird gewählt und im Berufungsverfahren wird das Urteil später bestätigt.
>
>Beides ziemlich Scheisse.


Wobei das lediglich die worst-case Optionen sind.

Gibt in beiden Fällen auch die Möglichkeit dass die (temporär getroffenen und) vollstreckten Urteile in der Berufungsverhandlung bestätigt werden. Kenne jetzt die Quote für erfolgreiche Berufungen nicht, würde aber vermuten dass eine Bestätigung des ursprünglichen Urteils nicht weniger wahrscheinlich ist als die Rücknahme.

Aber ja: schön ist was anderes.

gruß


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