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| Autor: | Nehemia | ||
| Datum: | 08.04.25 09:06 | ||
| Antwort auf: | Re:Warum keine Ladeinfrastruktur durch Fahrzeughersteller? von suicuique | ||
>Tankstellen dürfen an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein. Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (werktags bis 6:00 Uhr und ab 20:00 Uhr, sonn- und feiertags) ist an Tankstellen lediglich die Abgabe von Reisebedarf gestattet. Gemäß § 2 Abs. 2 LadSchlG fallen unter diesen Begriff Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.] Wie ist dieser Text mit den immer größer werdenden Anzahl an Mini Rewes in Tankstellen vereinbar? Da kannst du _Alles_ kaufen. Rund um die Uhr, |
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