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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 08.04.25 09:54 | ||
Antwort auf: | Mini Rewe ?! von Nehemia | ||
> >>Tankstellen dürfen an allen Tagen während des ganzen Tages geöffnet sein. Während der allgemeinen Ladenschlusszeiten (werktags bis 6:00 Uhr und ab 20:00 Uhr, sonn- und feiertags) ist an Tankstellen lediglich die Abgabe von Reisebedarf gestattet. Gemäß § 2 Abs. 2 LadSchlG fallen unter diesen Begriff Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.] > >Wie ist dieser Text mit den immer größer werdenden Anzahl an Mini Rewes in Tankstellen vereinbar? Da kannst du _Alles_ kaufen. Rund um die Uhr, "Wo kein Kläger, da kein Richter." Der Text kommt von hier: [https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37200/40436/leistung/leistung_26788/index.html] gruß |
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