| Thema: |
|
||
| Autor: | hootie_2K | ||
| Datum: | 09.04.25 08:59 | ||
| Antwort auf: | die Rechtsprechung hierzulande von Nehemia | ||
>ist eh kompletter Mist. Das steht in überhaupt keinem Verhältnis mehr. Die Frau ist ihr Leben lang traumatisiert, die lächerlichen 5000 Euro hat sie vermutlich nach einem Jahr schon für Therapie, den Umzug und damit zusammenhängenden Kosten komplett aufgebraucht. Die muss ihr ganzes Leben umkrempeln und der Täter bezahlt das mit einem Dispo Kredit...ja lol. > >Generell sollte Vergewaltigung immer mit Gefängnis bestraft werden, schon alleine damit der Täter eine ähnlich beschissene Zukunft wie das Opfer hat. > >Aber nein wo kämen wir denn hin, wenn jemand zur Verantwortung gezogen würde. Gott da könnte ich kotzen. Da kann ich dir absolut zustimmen. Wenn jemand das meiner Tochter antun würde, ich bin mir nicht sicher, ob ich dann nicht im Knast landen würde. Zumindest würde ich Geld in die Hand nehmen wenn ich mir nicht selbst die Hände schmutzig machen will. Widerlich, die Strafen für solche Vergehen sind eine Verhöhnung der Opfer, wir sind so ein Bannenladen diesbezüglich.... |
|||
| < antworten > | |||