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Autor: | _bla_ | ||
Datum: | 09.04.25 12:35 | ||
Antwort auf: | die Rechtsprechung hierzulande von Nehemia | ||
>Generell sollte Vergewaltigung immer mit Gefängnis bestraft werden, schon alleine damit der Täter eine ähnlich beschissene Zukunft wie das Opfer hat. Naja, ob das wirklich sinnvoll wäre? Kann es nicht durchaus Fälle geben, bei denen das übertrieben wäre? Fälle in den bspw. eine Zustimmung zu sexuellen Handlungen grundsätzlich vorhanden war aber Grenzen der Zustimmung überschritten wurden und vielleicht alle Beteiligten stark betrunken waren? |
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