Thema:
Re:die Rechtsprechung hierzulande flat
Autor: Matze
Datum:09.04.25 12:46
Antwort auf:Re:die Rechtsprechung hierzulande von _bla_

>Naja, ob das wirklich sinnvoll wäre? Kann es nicht durchaus Fälle geben, bei denen das übertrieben wäre? Fälle in den bspw. eine Zustimmung zu sexuellen Handlungen grundsätzlich vorhanden war aber Grenzen der Zustimmung überschritten wurden und vielleicht alle Beteiligten stark betrunken waren?

Zumal der Tatbestand der Vergewaltigung nach der letzten Reform des Gesetzes auch schon durch Einführen eines Fingers gegen den Willen der/des Betroffenen erfüllt ist, wie auch der juristische Laie seit der Mockridge-Geschichte weiß.


< antworten >