Thema:
Re:Findet ihr die Wochenarbeitszeit auch so schlimm? flat
Autor: joelcoen
Datum:11.04.25 12:37
Antwort auf:Re:Findet ihr die Wochenarbeitszeit auch so schlimm? von suicuique

>>>X explodiert gerade vor Wut: "Nach 106 Jahren hat die SPD den hart erkämpften Acht-Stunden-Tag geschleift", "Was kommt als nächstes, Kinderarbeit?" etc.
>>>
>>>Ich frage mich, was da die große Sache ist: Statt einer täglichen soll auch eine wöchentliche Arbeitszeit fest gelegt werden können. Wer also z.B. einen 40-Stunden -Vertrag hätte (theoretisch, hat ja keiner mehr ausser mir ;) ) könnte dann z.B. auch 4x 10 Stunden arbeiten. Unter Beibehaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten und im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie.
>>>
>>>Übersehe ich irgendwas, wenn ich darin nicht den Riesenaufreger zu sehen vermag?
>>
>>Mh, also ich habe eine 41-Stunde-Woche, arbeite normalerweise Mo-Do knapp 10 Stunden am Tag und Freitags nur einen halben Tag. Das ging schon immer und hat bisher niemand gestört.
>
>Nein, eigentlich ging das nicht schon immer ;)
>[https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html]
>"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden"
>Regelmäßige 10-Stunden Arbeitstage sind laut aktuellem Arbeitszeitgesetz ein NoGo.
>
>In deinem Fall hat sich daran wohl offenbar niemand gestört.
>Was ich persönlich ok finde, denn 4 x 10 Stunden können in eine Lebensplanung durchaus besser reinpassen als 5 x 8 Stunden zumal man sich eine komplette An- und abfahrt zum Arbeitsplatz spart (zusätzliche Zeit- und Kostenersparnis).
>Ich würds machen, weil meine tägliche Pendelzeit 1,5 - 2 h beträgt. Oft sogar mehr.
>
>gruß



Schwachsinn, natürlich darfst du 10h täglich arbeiten.
Werktags bedeutete Mo-Sa= 6 Tage.
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, die vorgenannten Höchstarbeitszeiten einzuhalten. Das bedeutet aber auch, dass Arbeitszeiten bis zu 10 Stunden möglich sind, wenn im v.g. Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird."

D.h. ich kann einen Mitarbeiter sogar eine Zeitlang mit 6X10h/d = 60 h /Woche regulär beschäftigen, wenn ich innerhalb von 6 Monaten im Schnitt wieder auf 6x8h =48h/Woche komme.


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