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Autor: | Orrpus | ||
Datum: | 11.04.25 12:44 | ||
Antwort auf: | Frage zu Parkschildern für Motorräder von thestraightedge | ||
>Habe heute ein Knöllchen bekommen. Situation: >- lange Reihe Parkplätze >- am 4.-letzten hängt dieses Schild, Motorrad-Parkplatz mit Pfeil nach rechts: > > > > > >- am letzten Parkplatz hängt dieses Schild: > > > >?tag=maniacsus0e-20] > >Ich stand in der Mitte, also nicht am Platz der vom Schild mit Pfeil rechts betroffen war und auch nicht am letzten. > >Mein Verständnis war: wenn am letzten Schild der Pfeil nach links vorhanden wäre, würden alle 4 Parkplätze zwischen den Pfeilen für Motorräder gelten. So aber habe ich interpretiert: 1 Parkplatz rechts von Schild 1 sowie der Parkplatz ganz rechts mit dem 1. Schild ohne Pfeil. > >Wie ist Euer Verständnis? Aus Anlage 3 StVO: "Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Strecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg." Ich verstehe den Sachverhalt so, dass bei dir der Pfeil nach rechts, also von der Fahrbahn weg, gewiesen hat. Du hast dahinter geparkt. Also hast du in dem Bereich geparkt, in dem das Parken für Motorräder nicht mehr erlaubt war, oder? Gruß Orrpus |
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