Thema:
EDIT flat
Autor: suicuique
Datum:11.04.25 12:56
Antwort auf:Re:Findet ihr die Wochenarbeitszeit auch so schlimm? von joelcoen

>natürlich darfst du 10h täglich arbeiten.
>Werktags bedeutete Mo-Sa= 6 Tage.


Es steht da nicht "Werktags" sondern "werktägliche".
Damit sind nicht MO-SA gemeint sondern der individuelle Werktag (=Arbeitstag).

[https://www.haufe.de/id/beitrag/arbeitszeit-hoechstarbeitszeit-pausen-ruhezeit-gemaess-arbzg-41-allgemeine-bestimmungen-HI1505493.html]

EDIT: Nach Durchsicht des Beck Kommentars bin ich mir bzgl des "Werktäglich" tatsächlich nicht mehr sicher. Darum stelle ich folgende Frage in den Raum:
Entspricht ein Arbeitsvertrag über 40 Wochenarbeitsstunden die regelmäßig an 4 Tagen abgeleistet werden (also nicht nur über einen kurzen Zeitraum der später ausgeglichen wird) dem ArbZG? Weiss das jemand konkret?

Aus dem Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht:
"Werktag ist jeder Tag, der nicht ein Sonn- oder ges. Feiertag ist. Werktag ist somit auch der Samstag. Kirchl. Feiertage, die nicht zugleich ges. Feiertage sind, werden als Werktage mitgezählt. Der Werktag unterscheidet sich vom Kalendertag. Während der Kalendertag um 0 Uhr beginnt und um 24 Uhr endet, wird der Werktag vom Beginn der AZ des AN ab gezählt und endet 24 Stunden später. Beginnt die Arbeitzeit des AN um 9 Uhr des einen Kalendertages, endet der Werktag dieses AN 24 Stunden später, also um 9 Uhr des folgenden Kalendertages. Innerhalb dieses Zeitraums verbietet § 3 dem AG, die Arbeitszeitgrenze von 10 Stunden zu überschreiten. Das ArbZG geht damit vom individuellen Werktag des jeweiligen AN aus"


gruß


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