Thema:
Re:Findet ihr die Wochenarbeitszeit auch so schlimm? flat
Autor: raist
Datum:11.04.25 14:27
Antwort auf:Re:Findet ihr die Wochenarbeitszeit auch so schlimm? von suicuique

>>>Aber was spricht denn gegen die Möglichkeit für AN die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden an 4 Tagen abarbeiten zu können?
>>
>>Nichts.
>>
>>>Aktuell geht das nicht. Nope. Nada.
>>
>>Dann verstehe ich das Gesetz falsch. Die tägliche Arbeitszeit darf doch heute schon auf 10 Stunden ausgeweitet werden, wenn es im Schnitt (für den sechs Tage zugrunde gelegt werden) bei 8 Stunden bleibt. Dann sind 38,5 Stunden auf vier Tage bei drei freien Tagen doch völlig unproblematisch möglich. Auf welche Regelung beziehst Du Dich?
>
>Ich beziehe mich auf § 3 des ArbZG.
>Auch in den Kommentaren wird der werktägliche Durchschnitt von 8 Stunden der langfristig nicht übertroffen werden darf auf den individuellen Werktag bezogen.
>
>Aber ich schliesse nicht aus dass ich da falch lese und Arbeitsverträge zu 4 Arbeitstagen a 10 Stunden gültig sind. Aber da hätte ich gern eine handfeste Auskunft dazu. Von diversen Arbeitsrechts Anwälten habe ich bisher nur gehört dass es nicht geht.
>
>gruß


Ok, danke. Der Text ist „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“ Und werktäglich ist montags bis samstags. Ich habe noch nie gehört, dass man durch einen freien Tag eine individuelle Anzahl an Werktagen ermittelt und habe auch noch nie erlebt, dass diese Regelung so ausgelegt wurde. Interessant, dass Du da andere Erfahrungen gemacht hast.

Ich bin jedenfalls froh, dass es bei uns im Laden problemlos möglich ist, flexibler zu arbeiten.

Edit:
„Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?
Ein Werktag ist ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“

Üblicherweise sind daher die Tage von Montag bis einschließlich Samstag Werktage. Im Gegensatz dazu ist ein Arbeitstag ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.“

Quelle: [https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/703/was_ist_der_unterschied_zwischen_werktagen_und_arbeitstagen]

Edit 2:

„Arbeitszeit – Überstunden – Pausen
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Werktag verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden täglich nicht überschritten werden. Eine Vier-Tage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden wäre nach der aktuellen Gesetzeslage also möglich. Bitte beachten: Tarifvertragliche Sonderregelungen sind auch hier zu berücksichtigen.“

Quelle: [https://www.hwk-reutlingen.de/betriebsfuehrung/recht/rechtsberatung/inhalt-beratungsangebot/beratungsthemen/vier-tage-woche-was-arbeitsrechtlich-gilt.html]


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