Thema:
Re:Aussendämmung, ist so etwas in den Unterlagen vermerkt? flat
Autor: Evilution-X
Datum:28.04.25 15:43
Antwort auf:Re:Aussendämmung, ist so etwas in den Unterlagen vermerkt? von Telemesse

>Da geht es meist um Haftungsfragen. Ein Werksplan ist eigentlich so etwas wie eine „Bauanleitung“ für die ausführenden Firmen aber eben nicht Vertragsbestandteil mit dem Hauskäufer. Während dem Bau werden Details auch nicht selten (aus diversen Gründen) abweichend ausgeführt. Da läufst du als Bauträger natürlich Gefahr das ein kniefieseliger Bauherr dich im besten Fall laufend mit nicht zielführenden Fragen nervt oder dich im worst case mit Mängelanzeigen überzieht, weil er denkt es wäre irgendwie zu seinem Nachteil wenn nicht alles exakt wie im Plan umgesetzt wurde.

OK, das ergibt Sinn :/
Ich bin halt interessierter Laie und wüsste die Dämmungsqualität von meinem Haus gerne, ohne zum Amt tingeln zu müssen. Aber kann man sich dann dort stressfrei einen Abzug aller vorhandener Unterlagen holen?
Meine Frau und ich haben gerade ein Haus von 1974 im Auge und da wäre es für einige Sanierungen ja nicht verkehrt zu wissen, was damals geplant gewesen ist.


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