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| Autor: | Lord Chaos | ||
| Datum: | 02.05.25 13:32 | ||
| Antwort auf: | Re:Mod-Antwort von Telemesse | ||
>>>>>>>>Der übliche polemische Bullshit aus der rechtspopulistischen Ecke. >>>>>>> >>>>>>>Vermeintliche Polemik mit noch mehr Polemik zu kontern erstickt jede Art der Diskussion schon von vornherein im Keim. >>>>>> >>>>>>Vielleicht wäre es dann mal eine Idee, dass ein gewisser User nicht die Art der Diskussion startet, indem er seine Meinung mit einer Überschrift startet, die man kaum als „vermeintlich polemisch“ bezeichnen kann, sondern exakt die Art und Weise widerspiegelt, wie aus rechtspopulistischen Kreisen auf die Meldung reagiert wird. >>>>>> >>>>>>EDIT: Dass das Gutachten schon sehr lange in Mache war, war bekannt. Ebenso auch, dass es bewusst zurückgehalten wurde, eben weil man hier nicht den Eindruck erwecken wollte, dass man Einfluss auf die Wahlen nehmen musste, insofern ist die Aussage „Faesers Abschiedsgeschenk“ überflüssig wie ein Kropf und verzerrt lediglich die tatsächlichen Umstände. >>>>> >>>>>Das Gutachten bzw. dessen Ergebnis wurde nicht bewußt bzw. freiwillig zurückgehalten sondern es durfte aus rechtlichen Gründen nicht vor der Wahl veröffentlicht werden. >>>> >>>>Auch das ist nicht richtig: >>>> >>>>[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vorgezogene-neuwahl-afd-gutachten-verfassungsschutz-haldenwang-battis] >>> >>>Lol. Liest du eigentlich auch was du verlinkst? Das ist die Einzelmeinung eines Juristen. Sogar in der Einleitung des Artikels steht: „Die Staatsrechtler sind sich in dieser Frage nicht einig.“. >>> >>>Das bedeutet, das Rechtssicherheit in dieser Frage nur durch höchstrichterliches Urteil hergestellt werden kann. In der Abwägung ist mann dann offensichtlich zu dem Ergebnis gekommen das das Risiko eines Gerichtlichen Scheiterns zu groß ist um es zu versuchen. >> >>In meiner Welz besteht halt ein Unterschied zwischen „rechtlichen Gründen“, was eine Rechtssicherheit impliziert oder man eben da kein Risiko eingehen wollte, Schatzi. > >Das du tatsächlich glaubst es gäbe in solchen Dingen eine „absolute Rechtssicherheit“ werte ich jetzt mal als Beleg für eine realitätsferne Naivität in juristischen Fragen. > >Die Rechtssprechung des BVG zur staatlichen Neutralität im Wahlkampf ist eigentlich ziemlich klar. Es wundert mich daher also nicht, das man vor der Wahl wohl eher zu der Überzeugung gekommen ist, der von dir verlinkten Rechtsauffassung lieber nicht zu folgen. > >„Es ist unzulässig, dass Regierungsstellen amtliche Mittel oder Stellungnahmen verwenden, um im Wahlkampf parteiergreifend zugunsten oder zulasten einzelner Parteien einzugreifen.“ >BVerfGE 105, 279 Das ist mir bekannt, aber ich und offensichtlich auch diverse Staatenrechtler stellen eben in Frage, ob ein Bericht des VS in dem Fall als Eingriff in den Wahlkampf zu werten sei. Aber mal eine ernstgemeinte Frage - was hätte denn deiner Meinung nach mit dem Gutachten passieren sollen? In der Versenkung verschwinden? |
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