Thema:
Re:Mod-Antwort flat
Autor: Lord Chaos
Datum:02.05.25 19:29
Antwort auf:Re:Mod-Antwort von Telemesse

>>>>>>>>>>Der übliche polemische Bullshit aus der rechtspopulistischen Ecke.
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>>>>>>>>>Vermeintliche Polemik mit noch mehr Polemik zu kontern erstickt jede Art der Diskussion schon von vornherein im Keim.
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>>>>>>>>Vielleicht wäre es dann mal eine Idee, dass ein gewisser User nicht die Art der Diskussion startet, indem er seine Meinung mit einer Überschrift startet, die man kaum als „vermeintlich polemisch“ bezeichnen kann, sondern exakt die Art und Weise widerspiegelt, wie aus rechtspopulistischen Kreisen auf die Meldung reagiert wird.
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>>>>>>>>EDIT: Dass das Gutachten schon sehr lange in Mache war, war bekannt. Ebenso auch, dass es bewusst zurückgehalten wurde, eben weil man hier nicht den Eindruck erwecken wollte, dass man Einfluss auf die Wahlen nehmen musste, insofern ist die Aussage „Faesers Abschiedsgeschenk“ überflüssig wie ein Kropf und verzerrt lediglich die tatsächlichen Umstände.
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>>>>>>>Das Gutachten bzw. dessen Ergebnis wurde nicht bewußt bzw. freiwillig zurückgehalten sondern es durfte aus rechtlichen Gründen nicht vor der Wahl veröffentlicht werden.
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>>>>>>Auch das ist nicht richtig:
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>>>>>>[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vorgezogene-neuwahl-afd-gutachten-verfassungsschutz-haldenwang-battis]
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>>>>>Lol. Liest du eigentlich auch was du verlinkst? Das ist die Einzelmeinung eines Juristen. Sogar in der Einleitung des Artikels steht: „Die Staatsrechtler sind sich in dieser Frage nicht einig.“.
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>>>>>Das bedeutet, das Rechtssicherheit in dieser Frage nur durch höchstrichterliches Urteil hergestellt werden kann. In der Abwägung ist mann dann offensichtlich zu dem Ergebnis gekommen das das Risiko eines Gerichtlichen Scheiterns zu groß ist um es zu versuchen.
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>>>>In meiner Welz besteht halt ein Unterschied zwischen „rechtlichen Gründen“, was eine Rechtssicherheit impliziert oder man eben da kein Risiko eingehen wollte, Schatzi.
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>>>Das du tatsächlich glaubst es gäbe in solchen Dingen eine „absolute Rechtssicherheit“ werte ich jetzt mal als Beleg für eine realitätsferne Naivität in juristischen Fragen.
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>>>Die Rechtssprechung des BVG zur staatlichen Neutralität im Wahlkampf ist eigentlich ziemlich klar. Es wundert mich daher also nicht, das man vor der Wahl wohl eher zu der Überzeugung gekommen ist, der von dir verlinkten Rechtsauffassung lieber nicht zu folgen.
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>>>„Es ist unzulässig, dass Regierungsstellen amtliche Mittel oder Stellungnahmen verwenden, um im Wahlkampf parteiergreifend zugunsten oder zulasten einzelner Parteien einzugreifen.“
>>>BVerfGE 105, 279
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>>Das ist mir bekannt, aber ich und offensichtlich auch diverse Staatenrechtler stellen eben in Frage, ob ein Bericht des VS in dem Fall als Eingriff in den Wahlkampf zu werten sei.
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>>Aber mal eine ernstgemeinte Frage - was hätte denn deiner Meinung nach mit dem Gutachten passieren sollen? In der Versenkung verschwinden?
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>Ich hätte die Entscheidung über die Veröffentlichung der kommenden Bundesregierung überlassen.
>Da ich das Gutachten nicht kenne, kann ich nicht einschätzen wie gerichtsfest die darin aufgeführten Sachverhalte wirklich sind. Dies ist aber essentiell um eine Entscheidung über einen Verbotsantrag zu treffen.
>Mit der jetzt neuen Einstufung der AFD ist die  neue Regierung jetzt aber imo unter Zugzwang einen Verbotsantrag stellen zu müssen um die Anschuldigungen vom BVG prüfen zu lassen. Dies ist insofern auch gerade deswegen obligatorisch, da es sich eben um nicht öffentliche Unterlagen handelt und somit Tor und Tür offen für Spekulationen sind. Stellt man dagegen trotz der jetzigen Einstufung keinen Verbotsantrag, dürfte das wohl kaum jemandem noch nachvollziehbar zu erklären sein.


Damit ich das richtig verstehe - eine unabhängige Bundesbehörde ermittelt, ob die AfD möglicherweise eine rechtsextreme Partei ist, kommt in einem 1000 Seiten starken Gutachten zu dem Punkt, dass die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem  gelten kann. Und was genau soll da jetzt eine neue Regierung entscheiden?  Dieser Behörde verbieten, dass sie das Ergebnis ihrer Untersuchung bekannt geben darf? Oder hat sich mit einer neuen Regierung jetzt die Einordnung der Bundesbehörde denn geändert?

Übrigens führt so eine Einstufung auch nicht automatisch zu einem Verbot, sonst wären bei uns jede Menge Parteien verboten, die vom VS als links- oder rechtsetremistisch geführt werden.


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