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| Autor: | Lord Chaos | ||
| Datum: | 02.05.25 20:39 | ||
| Antwort auf: | Re:Mod-Antwort von Telemesse | ||
>Das hat auch niemand behauptet. Es sollte aber zwingend zu einem Verbotsantrag führen damit sich das BVG zumindest mal mit den Anschuldigungen des Gutachtens beschäftigen kann. Oder hälst du es generell für richtig eine solche öffentliche Einstufung zu präsentieren ohne öffentliche Belege dafür präsentieren zu müssen? Ich habe bereits die Urteilsbegründung des OLG Münster gelesen, indem sehr viel Munition war, was den Verdachtsfall rechtfertigt, ebenso auch diverse Aufsätze von Staatenrechtlern, die ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme und völkische Partei handelt. Und ja, tatsächlich habe ich auch ein gewisses Vertrauen in unsere Institutionen, zumal wir vom VS sprechen, der in der Vergangenheit jetzt nicht damit aufgefallen ist, linke Interessen zu vertreten. Auch ignoriere ich nicht, dass die AfD bereits in mehreren Instanzen bereits wegen der Einordnung als Verdachtsfall gescheitert ist - und seitdem hat diese dem Ton nochmal deutlich verschärft. Mir muss man also nicht belegen, dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist, ich Frage mich eher, wie man 2025 noch daran glauben kann, dass die AfD keine rechtsextremen Positionen vertreten würde. Aber gegen ein Verbotsverfahren habe ich auch nicht die geringen Bedenken. |
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