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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 04.05.25 08:08 | ||
| Antwort auf: | Re:Ohne Einsicht und die konkreten Beispiele von Matze | ||
>>Die Aussage von Gnauck ist imo das einzige, was man als Beweis gelten lassen kann. Die anderen sind extreme, polemische Aussagen, die wohl von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wenn das auf den 1100 Seiten genauso weitergeht, ist das aber sehr dünnes Eis auf dem sich der Verfassungsschutz bewegt. Aber das werden wir ohne volle Einsicht nicht beurteilen können. > >Es geht doch hier nicht um Strafbarkeit oder Meinungsfreiheit. > >Ein Beispiel: In Sylt wurden gerade die Ermittlungen gegen die "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"-Typen eingestellt (mit Ausnahme von dem, der den Hitlergruß gezeigt hat), weil das von der Meinungsfreiheit gedeckt wäre. Es ist also nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung. Trotzdem ist es ein starkes Indiz für eine rechtsextreme Gesinnung. > Rechtsextrem ist nicht gleichzusetzen mit verfassungsfeindlich, das beinhaltet das Bestreben, die FDGO abzuschaffen. Dass die AfD das geschlossen vorhat, muss man ihr beweisen. Vorher macht ein Parteiverbotsverfahren keinen Sinn. >Auch Äusserungen, die nicht zur FDGO kompatibel sind (z.B. das Unterscheiden zwischen vermeintlichen "Biodeutschen" und Eingebürgerten) fallen nicht unbedingt unter das StGB, sprechen aber trotzdem für eine völkische Einstellung, die sich mit unserer Verfassung beißt. > Deutschland hat das lex sanguinis. Deutscher ist das Kind deutscher Eltern. Davon gibt es natürlich etliche Ausnahmen. Aber der Normalfall aus Sicht des Grundgesetzes ist durchaus eben der „Biodeutsche“. Wobei natürlich auch die Kinder der Kuschinskis und Sawatzkis aus dem Ruhrpott automatisch Deutsche sind, es geht also nicht streng um Genetik (da würde man vermutlich zwischen Bayern und Friesen auch mehr Unterschiede finden als zwischen Trierern und Franzosen). >Sowas gehört also auf jeden Fall in die Akte. In welche? gesendet mit m!client für iOS |
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