Thema:
Re:Meine Ex weigert sich Unterhalt zu zahlen flat
Autor: waldmeister
Datum:07.05.25 08:39
Antwort auf:Re:Meine Ex weigert sich Unterhalt zu zahlen von Tota

>Du hast vollkommen recht damit dass es hier nicht um dich geht sondern um die Ansprüche deines Sohnes, der  sie allein eben nicht durchsetzen kann. Es gibt keinen Grund darauf zu verzichten, und es scheint dir ja auch nicht darum zu liegen aus der Mutter, soweit es irgend geht, das finanziell letzte rauszupressen, was dich sehr ehrt und in diesem Kontext nicht selbstverständlich ist.
>
>Einen Unterhaltstitel (Urkunde oder Gerichtsbeschluss) scheint es noch nicht zu geben? Wurde der Unterhaltsanspruch schon von irgendeiner Seite offiziell berechnet?


Nein, nur in meine Richtung bei Scheidung. Die jetzige Situation mit Umzug meines Sohnes ist neu.

>Der Titel ist notwendig um Rechtssicherheit für deinen Sohn zu schaffen, und auch auf Schaffung des Titels hat er ein Recht, gibt da OLG Urteile zu.
>Natürlich braucht man sowas nicht zwingend, wenn sich die Zahlungspflichtige aber so verweigert sollte das ein erster Schritt sein. Mt dem Titel kann man dann recht problemlos den Unterhalt aus dem Einkommen direkt beim Arbeitgeber pfänden lassen.
>
>Hast du die Mutter mal schriftlich mit Zustellnachweis zur Zahlung aufgefordert? Redest du mit ihr darüber, nennt sie Gründe warum sie nicht zahlt?


Wir haben gesprochen, zuletzt hatte ich sie gebeten sich selbst zu überlegen welche Unterstützung sie sich vorstellen kann. Seitdem keine Äußerung.
Sie ist der Überzeugung, dass sie nicht zahlen muss. Weil es ihm bei uns gut geht. Weil sie nicht gut verdient. Weil, weil, weil.

>Vermutlich weißt du ungefähr wieviel sie verdient oder?
>Solltest du deutlich mehr als sie bekommen (nur deins, nicht das deiner Frau), dann kann es tatsächlich sein dass kein Anspruch besteht. So pi mal Daumen das dreifache müsstest du dafür haben.


Ich weiß es nur etwa. Sie hat sich geweigert Vollzeit zu arbeiten. Der Richter hat bei der Scheidung klar gemacht, dass das so nicht geht und irgendwann so getan wird als würde sie Vollzeit arbeiten. Was letztendlich auch in meinem Unterhalt berücksichtigt wurde.
Ich habe netto etwa das Doppelte.

>Ich rate immer dazu den Kram abzugeben, jemand anderes kann sich um die Berechnung, den Titel und die Durchsetzung kümmern, den Ärger kann man sich sparen. Wenn du nett bist, kündigst du das der Mutter vorher an, manchmal hilft das schon und das Geld kommt.

Ich würde sie demnächst noch einmal fragen ob sie sich jetzt Gedanken gemacht hat. Wenn da erneut nichts kommt würde ich ankündigen, dass ich das in andere Hände gebe.

>Entweder beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen, die machen alles, Berechnung, Titelschaffung, vertreten das Kind vor Gericht, und kümmern sich um Pfändung etc. und das alles kostenlos. Wie gut da die etwas berüchtigte Verwaltung in Berlin aufgestellt ist, weiß ich allerdings nicht.
>
>Oder ab zum Anwalt. Hör dich aber vorher um, such dir einen guten der sich mit Kindesunterhalt auskennt. Das sind nicht alle, bei denen es an der Tür steht. Kostet halt, evtl. deckt eine Rechtsschutz dass ab, falls du eine hast.


Habe ich, kläre ich nochmal. Mein damaliger Anwalt war imho sehr gut und hatte damals auch gute Vorschläge ausgearbeitet, die vom Richter als vernünftig eingeschätzt wurden. Die Gegenseite sah das trotz eindringlichem Rat des Richters anders. Letztlich hat sie weniger bekommen als ich über meinen Anwalt angeboten habe.
Leider ist er nicht mehr aktiv und hat den Job gewechselt.

>Anekdotisches Erleben nach ein paar Berufsjahren in diesem Zirkus: Konstellationen wie bei euch sind die selteneren, aber die Mütter auf der anderen Seite sind oft am krassesten drauf.
>
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Danke für deine detaillierten Einblicke.
Letztlich geht es mir nur um Klärung. Gibt es tatsächlich keinen Anspruch, dann ist das so. Gibt es einen, würde ich das Geld für ihn anlegen.
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