Thema:
Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.05.25 10:38
Antwort auf:Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von 17383

>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html]
>
>Jaja


Prüfen wir mal durch:

- Vermögensbetreuungspflicht: Als alleinerziehender Vater unproblematisch (+)
- Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Untätigkeit bei der Durchsetzung von dem minderjährigen Kind zustehenden monetären Ansprüchen (+)
- Nachteil: Jep, das Kind erhält den ihm zustehenden Unterhalt nicht, also (+)
- Rechtfertigung und Schuld: Nichts ersichtlich, was die Strafbarkeit hindern würde.

Den Strafantrag könnte übrigens theoretisch auch das Jugendamt stellen. Das muss nicht das Kind selbst machen.


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