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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 07.05.25 10:38 | ||
| Antwort auf: | Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von 17383 | ||
>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html] > >Jaja Prüfen wir mal durch: - Vermögensbetreuungspflicht: Als alleinerziehender Vater unproblematisch (+) - Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Untätigkeit bei der Durchsetzung von dem minderjährigen Kind zustehenden monetären Ansprüchen (+) - Nachteil: Jep, das Kind erhält den ihm zustehenden Unterhalt nicht, also (+) - Rechtfertigung und Schuld: Nichts ersichtlich, was die Strafbarkeit hindern würde. Den Strafantrag könnte übrigens theoretisch auch das Jugendamt stellen. Das muss nicht das Kind selbst machen. |
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