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| Autor: | 17383 | ||
| Datum: | 07.05.25 10:40 | ||
| Antwort auf: | Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates | ||
>>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html] >> >>Jaja > >Prüfen wir mal durch: > >- Vermögensbetreuungspflicht: Als alleinerziehender Vater unproblematisch (+) >- Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Untätigkeit bei der Durchsetzung von dem minderjährigen Kind zustehenden monetären Ansprüchen (+) >- Nachteil: Jep, das Kind erhält den ihm zustehenden Unterhalt nicht, also (+) >- Rechtfertigung und Schuld: Nichts ersichtlich, was die Strafbarkeit hindern würde. > >Den Strafantrag könnte übrigens theoretisch auch das Jugendamt stellen. Das muss nicht das Kind selbst machen. Super, dank dir!!! |
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