Thema:
Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? flat
Autor: 17383
Datum:07.05.25 10:40
Antwort auf:Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates

>>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html]
>>
>>Jaja
>
>Prüfen wir mal durch:
>
>- Vermögensbetreuungspflicht: Als alleinerziehender Vater unproblematisch (+)
>- Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Untätigkeit bei der Durchsetzung von dem minderjährigen Kind zustehenden monetären Ansprüchen (+)
>- Nachteil: Jep, das Kind erhält den ihm zustehenden Unterhalt nicht, also (+)
>- Rechtfertigung und Schuld: Nichts ersichtlich, was die Strafbarkeit hindern würde.
>
>Den Strafantrag könnte übrigens theoretisch auch das Jugendamt stellen. Das muss nicht das Kind selbst machen.


Super, dank dir!!!


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