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Autor: | Kilian | ||
Datum: | 07.05.25 11:14 | ||
Antwort auf: | Re:Mensch, Phil Gates... von Phil Gates | ||
>Na klar, weil meistens die Mütter die Kinder zugesprochen bekommen, selbst wenn der Vater gerne die Kinder betreuen möchte. Da zählen viele Faktoren rein, u.a. die bisherigen Lebensumstände (wer hat bisher mehr betreut / wen sind die Kinder mehr gewohnt), Lebensmittelpunkte der Kinder (Schule, Verwandschaft etc.), Arbeitszeiten und Arbeitsorte der beiden Elternteile etc. Wenn sich der Vater bspw. bisher deutlich weniger in die Betreuung der Kinder eingebracht hat und dazu zukünftig weiterhin zu 100 % arbeiten und noch auf Dienstreisen gehen will, und es bei der Mutter eine Perspektive auf mehr Betreuungszeit für die Kinder gibt, wird ein Gericht wohl der Mutter die Kinder zusprechen. Umgekehrt gilt das natürlich auch, nur gibt es diese altertümliche Aufteilung von Arbeits- und Betreuungszeit, in der die Frau maximal in Teilzeit arbeitet und der Mann Vollzeit arbeiten und evtl. noch Karriere machen will, noch in vielen Familien. Das hat dann eben - vollkommen zurecht, auch mit Blick auf die Kinder - entsprechend Konsequenzen, wenn es zur Trennung kommt. Wenn das rein theoretisch bei mir passieren würde, wäre mir dieser Vorwurf nicht zu machen, denn ich arbeite genauso viel wie meine Freundin (32 Wochenstunden) und bringe mich in die täglichen Betreuungsaufgaben exakt genauso ein wie sie. Das geht schon - wenn man(n) denn will... >Ich habe zig Artikel dazu gelesen, dass es einen Bias gibt, dass es Kinder bei der Mutter besser haben, ohne dass es dafür den geringsten Beweis gibt. Diesen Bias gab es früher definitiv, aber es hat sich in den vergangen zehn Jahren viel in eine sehr viel differenziertere Betrachtung bewegt. Dass im Zweifelsfall zugunsten der Mutter entschieden wird, liegt an den oben beschriebenen Lebensumständen und wie sehr beide Parteien gewillt wären, diese zugunsten der Kinder(betreuung) zu ändern. Wenn ein Vater das Sorgerecht haben, aber weiter zu 100% arbeiten will, ist es nur nachvollziehbar, dass ein Gericht da zu allererst auf die Kinder schaut und nicht mitgeht. >Nö, statistisch Fakt. Quatsch. Es mag evtl. bei Familiengerichten mehr Frauen in Richterpositionen geben als Männer (Quelle?) und evtl. wird dort statistisch auch öfter zugunsten der Frau entschieden (dafür gibt es diverse Gründe, s.o.), aber deine Unterstellung, dass Richterinnen nicht objektiv rechtsprechen, ist genau das: Eine bodenlose, latent misogyne Unverschämtheit. >Und noch ein Fun Fact: Weil allen 1/5 Stellen ein eigenes Büro zusteht, sind Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Frankfurt derzeit nach Niederrad ausgelagert. Es wird ein neues Gebäude gebaut. Nicht, weil es mehr Planstellen gibt, sondern weil es mehr Personen sind, auf die die Planstellen aufgeteilt werden. "Die Frau Vorsitzende ist leider nur jeden 2. Dienstag im Haus". Ach, danke. Wenn du deine Voreingenommenheit gegenüber Frauen in Führungspositionen, gegenüber Teilzeitarbeit und gegenüber der Handhabung von Teilzeitarbeit der Öffentlichen Hand - so begründet sie auch sein mag - herausstellen wolltest, ist dir das mit dieser "Anekdote" glänzend gelungen. >Statistisch Fakt. Quatsch mit Sauce, s.o. >Ja, das heißt aber nicht, dass es die Konstellation wie bei waldmeister nicht auch zigtausendfach gibt. 1. Es wird sie sehr viel weniger geben als umgekehrt. 2. Die Konstellation bei waldmeister ist gar keine, wo es um die - dein Vorwurf - unfaire Zusprechuung des Sorgerechts geht, sondern um das Thema Unterhaltszahlung. >Und es spielt keine Rolle, wer mehr verdient, auch eine geringverdienende Mutter muss ihren Anteil gemäß Tabelle leisten, wenn die Kinder nicht bei ihr wohnen. Natürlich, aber das war gar nicht das Thema in deinem Posting und auch nicht waldmeisters Frage. Nur weil es im zusteht, heißt das auch nicht, dass er es zwingend einklagen muss. >Auch wenn es nur 10% sind, Männer werden in dem Bereich massiv benachteiligt. All lives matter! >Dass es natürlich auch viele Frauen gibt, die im Stich gelassen werden, bezweifelt doch keiner, ich auch nicht, hier ging es um einen konkreten Fall. Check nochmal waldmeisters OP: Er ist bisher von keiner Institution benachteiligt worden. Stand heute ist das nur ein Thema zwischen ihm und seiner Ex und war noch überhaupt nicht vor Gericht. >Sieht das Gesetz so vor. Soll er sich von seiner Ex-Frau verarschen lassen? Zulasten des Kindes, dem die Kohle zusteht (nicht ihm)? Wie andere nach differenzierterer Betrachtung schon geschrieben haben: Ja, womöglich ist das klüger. Wenn dadurch bspw. keine schlafenden Hunde geweckt werden. Oder sein Sohn vor einer Auseinandersetzung zwischen den Eltern geschützt wird. Es gibt keinen Zwang, das Geld einklagen zu müssen. Es ist vollkommen richtig, dass in die Abwägung, diesen Weg zu gehen, sehr viel mehr Faktoren reinspielen als nur die rechtliche Frage. >>Du bist wirklich ein toller Anwalt! ;( > >Bin ich. Ganz ehrlich: Da bin ich mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher. Auf Krawall gebürstete Streithammel, die ihre Klienten in jede mögliche gerichtliche Auseinandersetzung reinziehen, haben IMO ihren Job nicht verstanden. >Zum Glück mache ich aber kein Familienrecht. Allerdings. Zum Glück. |
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