Thema:
Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? flat
Autor: KikjaR
Datum:07.05.25 11:27
Antwort auf:Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates

>>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html]
>>
>>Jaja
>
>Prüfen wir mal durch:
>
>- Vermögensbetreuungspflicht: Als alleinerziehender Vater unproblematisch (+)
>- Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Untätigkeit bei der Durchsetzung von dem minderjährigen Kind zustehenden monetären Ansprüchen (+)
>- Nachteil: Jep, das Kind erhält den ihm zustehenden Unterhalt nicht, also (+)
>- Rechtfertigung und Schuld: Nichts ersichtlich, was die Strafbarkeit hindern würde.
>
>Den Strafantrag könnte übrigens theoretisch auch das Jugendamt stellen. Das muss nicht das Kind selbst machen.


Ach könnte man sich doch auch Zuneigung, Aufmerksamkeit, Vertrauen, Nähe und vor allem Liebe vor Gericht so leicht erstreiten.
Du magst mit deiner anwaltlichen Betrachtung und gesetzlichen Einschätzung sicher recht haben, aber wenn Das; vor Gericht ziehen und dem Ex-Partner nochmal einen Reinwürgen bzw. Unterbuchse straffziehen, das Erste ist, was mir dazu einfallen würde, dann würde ich mich vor mich selbst erschrecken.

Schafft doch erstmal emotional stabile Beziehungen zueinander, die von gegenseitigen Respekt und Vertrauen geprägt sind. Und fangt an die seelischen, körperlichen und finanziellen Umstände des jeweiligen Ex-Partners gesamtheitlich zu berücksichtigen, zu verstehen und zu akzeptieren.
Geld ist echt so das Letzte was Kinder brauchen.


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