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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 07.05.25 11:30 | ||
| Antwort auf: | Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates | ||
>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html] Bevor du hier noch weiter Schwachsinn schreibst: Schon mal auf die Idee gekommen, dass das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit den Unterhalt nachträglich noch selber einklagen können? Hier, beschäftige dich erstmal damit: [https://www.unterhalt.net/verjaehrung/] |
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