Thema:
Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? flat
Autor: Kilian
Datum:07.05.25 11:30
Antwort auf:Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates

>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html]

Bevor du hier noch weiter Schwachsinn schreibst: Schon mal auf die Idee gekommen, dass das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit den Unterhalt nachträglich noch selber einklagen können?

Hier, beschäftige dich erstmal damit:

[https://www.unterhalt.net/verjaehrung/]


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