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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 07.05.25 11:41 | ||
| Antwort auf: | Erbpacht im privaten Bereich finde ich schwierig... von Kilian | ||
>>Ich schau mir grad Angebote für ETW an und manche haben den Hinweis "Erbpacht". > >Uff, selbst wenn die Erbpacht eine lange Laufzeit hat, werden deine Erben wahrscheinlich schon nicht mehr von der ETW in vollen Zügen profitieren können. Entweder, weil die Erbpacht da schon abläuft (bei Laufzeit < 70 Jahre ist das sehr wahrscheinlich) oder weil die Erbpacht nicht mehr lange läuft und die ETW dann nur noch einen sehr geringen Wert hat und auf dem freien Markt kaum noch zu veräußern sein dürfte. > Kommt immer darauf an was im Erbpachtvertrag geregelt ist. Nicht selten gibts Optionsklauseln mit Laufzeitverlängerungen o.ä. >Der Preis für die ETW sollte dann (in Abhängigkeit von der Laufzeit) deutlich geringer sein als es bei Eigentumserwerb derselben Immobilie der Fall wäre. Nach meiner Einschätzung: Wenn die ETW bspw. 500.000 Euro wert ist, sollte sie bei Laufzeit von 60 Jahren nicht mehr als 250.000 Euro und bei einer Laufzeit von 80 Jahren nicht mehr als 350.000 Euro kosten. > Der Kaufpreis bei Erbpacht berechnet sich immer aus dem Liegenschaftszins des Grundstückes und dem reinen Immobilienwert der Gebäude/Wohnung. Bei diesem wird in der Wertermittlung der Wertanteil abgezogen, der nach Ablauf der Vertragslaufzeit vom Grundstückseigentümer nicht zu entschädigen ist. Es gibt hier recht klare und auch faire Berechnungsrichtlinien, die man beachten sollte. Klar sollte aber auch sein das das keine Vertragsgestaltungen sind, die von Laien besprochen und ausgehandelt werden sollte. Hier ist es absolut ratsam Fachleute zu bemühen. >Im Bereich von bspw. Gewerbeimmobilien zahlen die Firmen durchaus einen höheren Anteil im Vergleich zum Marktwert, aber da wird auch ganz anders kalkuliert und abgeschrieben als bei privatem Wohnungseigentum für den Einzelgebrauch. Die zu Grunde gelegten Nutzungsdauern bei rein gewerblichen Bauten sind i.d.R. deutlich geringer als bei klassischen Wohnbeauten und die Vertragsgestaltungen völlig individuell und Fallabhängig und mit Wohnbebauungen kaum vergleichbar. |
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