Thema:
Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? flat
Autor: Phil Gates
Datum:07.05.25 11:59
Antwort auf:Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Kilian

>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html]
>
>Bevor du hier noch weiter Schwachsinn schreibst: Schon mal auf die Idee gekommen, dass das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit den Unterhalt nachträglich noch selber einklagen können?
>
>Hier, beschäftige dich erstmal damit:
>
>[https://www.unterhalt.net/verjaehrung/]


Der Nachteil im Sinne des § 266 StGB ist nicht zwangsläufig eine bilanzielle Betrachtung, d.h. es hilft nichts, dass das Kind am 18. Geburtstag selbst die Mama verklagen kann. Wenn er z.B. in der 11. Klasse, also mit 16, in die USA auf Auslandsjahr will und das nicht bezahlen kann, weil die Mutter nie Unterhalt gezahlt hat, und der Papa das auch nicht mal einfach so stemmen kann, ist das ein Nachteil.


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