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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 07.05.25 12:07 | ||
| Antwort auf: | Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex? von Phil Gates | ||
>Der Nachteil im Sinne des § 266 StGB ist nicht zwangsläufig eine bilanzielle Betrachtung, d.h. es hilft nichts, dass das Kind am 18. Geburtstag selbst die Mama verklagen kann. Wenn er z.B. in der 11. Klasse, also mit 16, in die USA auf Auslandsjahr will und das nicht bezahlen kann, weil die Mutter nie Unterhalt gezahlt hat, und der Papa das auch nicht mal einfach so stemmen kann, ist das ein Nachteil. Mal abgesehen, dass es für solche konkreten Fälle Stipendien und andere Möglichkeiten gibt, die Kosten nahezu null zu halten (ich selber war mit Rotary im Ausland und meine Eltern mussten nichts außer das Flugticket zahlen): Weil ein Kind Rechtsanspruch darauf hat, von seinen Eltern ein Jahr ins Ausland geschickt zu werden!? LOL. |
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