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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 07.05.25 12:19 | ||
| Antwort auf: | Läßt sich pauschal kaum beantworten von Telemesse | ||
>Kommt immer darauf an was im Erbpachtvertrag geregelt ist. Nicht selten gibts Optionsklauseln mit Laufzeitverlängerungen o.ä. Ja, das stimmt. Ist eigentlich der wichtigste Punkt, denn dementsprechend werden sich die Angebote voneinander unterscheiden. Evtl. hilft es, die Erbpacht bei privatem Wohneigentum wie eine vorgezogene Miete für einen bestimmten Zeitraum zu betrachten. Da wird man wohl i.d.R. günstiger wegkommen als über Jahrzehnte eine monatliche Miete mit entsprechenden Steigerungen zu bezahlen, aber man hat dann auch Kosten, die - anders als im Mietfall - dazukommen, bspw. der Unterhalt der Immobilie, das Risiko möglicher Wertminderungen etc. |
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